
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Website ist darauf ausgelegt, allen Nutzer:innen einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Inhalte dieser Seite
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Wir, die Direkt Holidays Reisebüro GmbH, ist bemüht, die Website mit der URL www.direktholidays.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde gemäß den Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2) entwickelt. Eine Zertifizierung durch den Verein zur Förderung der Zugänglichkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie (WACA) wird angestrebt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Überprüfung auf dieser Seite dargestellt.
Bei unseren Hausbildern sind die "ALT-Attribute" sehr kurz gefasst. Über unser Buchungsprogramm lässt sich hier nicht mehr ausspielen.
2. Feedback und Kontaktangabe
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an info@direktholidays.at.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Unterseite(n) unserer Webseite an.
3. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.